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Zurück zur ÜbersichtGekürzte Inflationsausgleichszahlungen von Beamten in Elternteilzeit zulässig
Eine Beamtin und ein Beamter klagten erfolglos gegen die Kürzung ihrer jeweiligen Inflationsausgleichszahlung während ihrer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Teilzeitregelung rechtens ist (Az. 5 K 967/24.KO, 5 K 1024/24.KO).
Im Streitfall waren die Beamtin und der Beamter der Ansicht, dass sie trotz reduzierter Tätigkeit während ihrer Elternzeit einen Anspruch auf die volle Sonderzahlung von 1.800 Euro haben. Das Land Rheinland-Pfalz gewährte ihnen jedoch nur einen – entsprechend ihrer Arbeitszeit von 30 bzw. 50 % – anteilig gekürzten Betrag. Ihre Klage hatte keinen Erfolg. Es ließe sich kein Verfassungsverstoß feststellen, so die Richter am Verwaltungsgericht.
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